95% Nutzen es bisher nicht
Sie haben es sich bereits verdient!
Das eine Instrument von dem Finanzämter hoffen, dass Sie es nicht nutzen werden!
Nutzen Sie endlich auch das einzig legal zu nutzende rückwirkende Förderinstrument für Mittelstand und Konzerne, um Geld anzufordern was ihnen bereits zusteht.
Was gibt es Langweiligeres als steuerliche Forschungsförderung?!
Glückwunsch: Wer bis hierhin gelesen hat, kann von maximaler Fördermittelchance und absolut sorgenfreier Abwicklung profitieren. Stellen Sie sich also vor, Sie könnten sich bereits durchgeführte Projekte (erfolgreich oder nicht) der Vergangenheit teilweise noch einmal und somit ERNEUT ENTLOHNEN lassen.
Was würde es für ihr Unternehmen bedeuten, das aktuell finanzielle Fundament um bis zu 1 Mio. € pro Jahr zu stärken und damit den eigenen Fortschritt beschleunigen.


Wie läuft unsere Zusammenarbeit ab?
Sie stehen zwar im Mittelpunkt unserer Zusammenarbeit, aber wir machen die eigentliche Arbeit – Deal?
Mit umfassender Beratung, Unterstützung bei der Antragsstellung und Begleitung sowie Moderation während des gesamten Prozesses, ermöglichen wir es Ihnen, sich auf Ihre eigentliche Tätigkeit zu konzentrieren.
Das Ergebnis? Sie beantworten einige wenige Fragen, wir erstellen den Rest und lenken die Fördermittelströme in Ihre Richtung.
Über Den anbieter: Wir fördern Fortschritt
Betreuende Seite: Wir stehen auch als echte Wing(wo)men zur Seite und helfen euch durch den Fördermitteldschungel, im Innovations-Wettstreit und auch im Kampf der Markt-Sichtbarkeit dabei eure unternehmerischen Chancen zu erkennen und zu nutzen.
Begutachtende Seite: Als verifizierte und zertifizierte Gutachter stehen wir gerne mit Sonderexpertise zur Seite. Nicht nur wenn es mal schwieriger wird, Projekt-Ablehnungen oder gar rechtliche Konsequenzen drohen, sondern noch lieber im Rahmen der Planung von belastbaren, überjährigen Fördermittel-Pipelines.
Bewilligende Seite: Als zwischengeschaltete Instanz der Projektträgerschaft des Bundesministerium für Arbeit und Soziales profitieren unsere Kunden von der genauen Kenntnis der Prozesse und Strukturen der „anderen Seite“ der Fördermittelwelt. Wir sind u.a. dafür beauftragt Anträge auf Förderung zu betreuen, Fördermittelgutachten zu erstellen und sinnvolle Projekte zur Bewilligung vorzuschlagen.

Wirtschaftsförderung endlich modern und schnell gemacht
Dr. Christoph Brüssel
Vertrauen durch Würdigungen: Das Team, rund um den promovierten Maschinenbau-Ingenieur und Senator der Wirtschaft Dr.-Ing. Dennis Bakir entwirft quasi täglich Erfolgsmaschinen im Mittelstand und lässt die zu Grunde liegenden Wirkmechanismen für seine Kunden arbeiten.
Sicherheit durch Auszeichnungen & Zertifizierung: Sie profitieren von einem mehrfach ISO-zertifizierten und extern ausgezeichneten Partner an Ihrer Seite. Seit 10 Jahren sind wir der Geheimtipp im Mittelstand, der den Unterschied macht.
Komfort durch Automatisierung & Komfort: Sparen Sie sich zeit und Nerven durch durchgängige und schlanke elektronische Prozesse. Zugleich erfahren Sie eine sehr tiefe und wertschätzende Betreuung.
Wir sind davon überzeugt, dass grade der vielbeschäftige Mittelstand es verdient hat, diesen Komfort und Sicherheit zu erfahren.
Stand: 21.04.2023
Sie profieren somit von…
Die steuerliche Forschungsförderung ist Ihr strategischer Vorteil, um Ihr Unternehmen zusätzlich zu stärken und auch Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung zu erhöhen.
Wir bieten Ihnen einen reibungslosen Prozess, hohen Grad an Digitalisierung und direkte Erledigung der anfallen Aktivitäten sowie umfassende Beratung und Begleitung während des gesamten Prozesses.
Sie profitieren von einem eigentlich unfairer Marktvorteil: erheblicher Kostenreduktion, Verteidigung Ihrer Marktposition und aktiv gefördertem Wachstum.
Translator: Wir sprechen für Sie die Sprache der Fördermittel fließend und kommunizieren täglich mit den Entscheidern. Das bedeutet für Sie optimierte Positionierung und Präsentation Ihrer Projekte und Anträge.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um die steuerliche Forschungsförderung. Unser Ziel ist es, Unsicherheiten zu beseitigen und Ihr Vertrauen in die Möglichkeiten der Forschungsförderung zu stärken.
Es handelt sich um eine Fördermaßnahme des Bundes, bei der Unternehmen bis zu 25% ihrer internen Forschungs- und Entwicklungskosten sowie 15% der projektverbundenen externen Kosten in Form einer Steuergutschrift zurückerhalten können.
Unabhängig von Größe und Branche können alle Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind und Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten durchführen, davon profitieren.
Unternehmen können bis zu 25% der förderfähigen Forschungs- und Entwicklungskosten sowie 15% der projektverbundenen externen Kosten zurückerhalten. Aktuell maximal 1 Mio € pro Jahr – rückwirkend ab 2020.
Personalkosten, Auftragsforschungskosten, Kosten für wissenschaftliche Dienstleistungen, sowie weitere direkte und externe Kosten, die im Zusammenhang mit dem Forschungsprojekt stehen. Fragen Sie uns gerne dazu an.
Ja, externe wissenschaftliche Dienstleistungen und Auftragsforschung können ebenfalls gefördert werden.
Das machen wir gerne für Sie.
Jetzt ihre bereits verdienten Förderungen beanspruchen.
Der Antrag muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die Aufwendungen entstanden sind, gestellt werden.
Ja, es ist möglich, Fördermittel für bereits abgeschlossene Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu beantragen.
Die Förderung wird in Form einer Steuergutschrift ausgezahlt, die mit der Steuerschuld des Unternehmens verrechnet wird. Nicht genutztes „Guthaben“ wird aufs Konto überweisen.
Ja, jedoch darf die Summe der erhaltenen Fördermittel bestimmte Beihilfeintensitäten nicht überschreiten.
Nein, eine Veröffentlichungspflicht besteht nicht.
Die Dauer kann variieren, es ist jedoch mit mehreren Monaten zu rechnen.
Nein, die Forschungsförderung ist themenoffen, das Projekt muss jedoch den Kriterien für Forschung und Entwicklung entsprechen.
Eine sorgfältige und vollständige Antragstellung sowie die Einbindung von Experten können die Erfolgsaussichten erhöhen.
Eine detaillierte Dokumentation des Forschungsprojekts, der Arbeitszeiten, der Kosten und der Ergebnisse ist erforderlich.
Ja, die Förderung steht Unternehmen aller Größen offen.
Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Anträge, jedes Forschungsprojekt kann gefördert werden.
Nein, die Förderung bemisst nicht nur den Erfolg, sondern belohnt schon den Mut zur Innovation.
Ja, auch Start-ups können die steuerliche Forschungsförderung in Anspruch nehmen.
Forschungstätigkeit umfasst die Schaffung neuer Kenntnisse oder Technologien durch wissenschaftliche Methoden.
Nein, es gibt keinen festgelegten Mindestbetrag für förderfähige Kosten.
Die Höhe der Förderung wird auf Basis der förderfähigen Kosten berechnet und beträgt bis zu 25% der internen und 15% der externen Kosten.
Ja, auch laufende Forschungs- und Entwicklungsprojekte können gefördert werden.
Das Bundesfinanzministerium ist für die rechtlichen Grundlagen der steuerlichen Forschungsförderung verantwortlich.
Jetzt ihre bereits verdienten Förderungen beanspruchen.
Was sagt mehr über uns, als unsere zufriedenen Kunden?
Erfahren Sie aus erster Hand, wie Unternehmen wie Ihres von unserer Expertise profitiert haben. Unsere Kunden teilen ihre Erfolgsgeschichten und unterstreichen die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit unserer Dienstleistungen.

fhw-moulds GmbH

Robust Habicht & Heuser GmbH & Co. KG

NewEase AG

nuco.cloud
AUSZEICHNUNGEN
& REFERENZEN




























Exkurs: Anrechenbare Positionen und Aktivitäten
- Förderfähige INTERNE Aufwendungen:
- Bruttoarbeitslohn für Arbeitnehmer, die in einem begünstigten FuE-Vorhaben beschäftigt sind.
- Förderfähiger Eigenaufwand bei eigenbetrieblich durchgeführten FuE-Vorhaben.
- 60% des Entgeltes für Auftragsforschung durch Dritte.
- Förderfähige EXTERNE Aufwendungen und Dienstleistungen:
- Auftragsforschung: 60% der Kosten für Auftragsforschung, die durch Dritte durchgeführt wird, sind förderfähig.
- Dienstleistungen: Externe Kosten für wissenschaftliche Dienstleistungen, die im direkten Zusammenhang mit dem FuE-Vorhaben stehen, können ebenfalls gefördert werden. Hierbei werden 15% der Kosten als förderfähig betrachtet.
- Begünstigte FuE-Vorhaben:
- Projekte, die nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurden.
- Vorhaben, die der Grundlagenforschung, industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind.
- Antragsverfahren
- Zuerst Beantragung einer Bescheinigung über die Begünstigungsfähigkeit eines FuE-Vorhabens bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).
- Anschließend Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt nach Ablauf des Wirtschaftsjahres.
- Förderhöhe:
- Die Forschungszulage beträgt bis zu 25% der förderfähigen internen sowie 15% der förderfähigen externen Aufwendungen.
- Eine jährliche Fördersumme bis zu einer Höhe von einer Million Euro ist möglich.
- Auszahlung:
- Die Forschungszulage wird nach der Festsetzung auf die festgesetzte Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet.
- Ein eventueller Überschuss wird als Steuererstattung ausgezahlt.
Zusätzliche Hinweise:
- Die steuerliche Forschungsförderung ist neben der Projektförderlandschaft angesiedelt und zielt darauf ab, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und Forschungsaktivitäten insbesondere von KMU anzukurbeln.
- Die Förderung steht allen Steuerpflichtigen offen, unabhängig von der Gewinnsituation, solange sie nicht von der Besteuerung befreit sind.
- Die Beantragung der Forschungszulage und die Koordination mit den Bescheinigungsstellen übernehmen wir für dich.
Diese Informationen bieten eine umfassende Ersteinschätzung und Übersicht über die steuerliche Forschungsförderung in Deutschland und die damit verbundenen anrechenbaren Positionen und Aktivitäten. Es ist wichtig, alle förderfähigen Positionen zu berücksichtigen, um das maximale Förderpotential auszuschöpfen.
Zahl der Anträge unter FuE-Aktiven Unternehmen
Zahl der Anträge unter FuE-Aktiven Unternehmen
Summer der Anträge | Anteil an Gesamtheit in % | Summe der Vorhaben | Anteil an Gesamt in % | |
---|---|---|---|---|
Quelle: Stifterverband | ||||
Kleine Unternehmen (bis 50 Beschäftigte) | 6.157 | 52,2 | 7.172 | 46,0 |
Mittlere Unternehmen
(51 bis 250 Beschäftigte) | 2.625 | 22,3 | 3.609 | 23,1 |
Großunternehmen
(mehr als 25 Beschäftigte) | 2.795 | 23,7 | 4.595 | 29,4 |
Keine Zuordnung | 213 | 1,8 | 230 | 1,5 |
Gesamt | 11.790 | 100,0 | 15.606 | 100,0 |
Summer der Anträge | Anteil an Gesamtheit in % | Summe der Vorhaben | Anteil an Gesamt in % | |
---|---|---|---|---|
Quelle: Stifterverband | ||||
Kleine Unternehmen (bis 50 Beschäftigte) | 6.157 | 52,2 | 7.172 | 46,0 |
Mittlere Unternehmen
(51 bis 250 Beschäftigte) | 2.625 | 22,3 | 3.609 | 23,1 |
Großunternehmen
(mehr als 25 Beschäftigte) | 2.795 | 23,7 | 4.595 | 29,4 |
Keine Zuordnung | 213 | 1,8 | 230 | 1,5 |
Gesamt | 11.790 | 100,0 | 15.606 | 100,0 |
Summer der Anträge | Anteil an Gesamtheit in % | Summe der Vorhaben | Anteil an Gesamt in % | |
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Quelle: Stifterverband | ||||
Kleine Unternehmen (bis 50 Beschäftigte) | 6.157 | 52,2 | 7.172 | 46,0 |
Mittlere Unternehmen
(51 bis 250 Beschäftigte) | 2.625 | 22,3 | 3.609 | 23,1 |
Großunternehmen
(mehr als 25 Beschäftigte) | 2.795 | 23,7 | 4.595 | 29,4 |
Keine Zuordnung | 213 | 1,8 | 230 | 1,5 |
Gesamt | 11.790 | 100,0 | 15.606 | 100,0 |